
Zur Grundpflege gehören vor allem Körperpflege, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und körpergerechtes Lagern bei bettlägerigen Patienten, sowie die Inkontinenzversorgung. Darüber hinaus versuchen wir im Rahmen der Grundpflege weiteren Erkrankungen vorzu- beugen. Mit aktivierenden Maßnahmen, wie zum Beispiel Sitz- und Gehübungen, möchten wir zu einer möglichst selbständigen Lebensführung unserer Patienten beitragen.
Die medizinische Behandlungspflege wird exakt nach Vorgabe des behandelnden Arztes durch speziell ausgebildete, examinierte Kranken- und Altenpflegekräfte durchgeführt.
Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie auch im Haushalt. Wir erledigen für Sie Einkäufe und helfen Ihnen bei der Reinigung der Wohnung oder bei der Wäsche.
Wenn Sie anerkannt pflegebedürftig sind und weite Teile des Tages alleine in Ihrer Wohnung leben, richten wir Ihnen ein Hausnotrufsystem ein.
Falls die Person, die Sie normalerweise versorgt, wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt,können wir für diese Zeit die Betreuung übernehmen.
Wenn ein Patient ausschließlich von Angehörigen gepflegt wird, erhalten diese Pflegegeld. In diesem Fall ist gesetzlich vorgeschrieben, alle 3 oder 6 Monate das Pflegepersonal einer Vertragspflegeeinrichtung hinzuzuziehen. Wir übernehmen diese Qualitäts- sicherungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI als Nachweis für die Pflegekasse.
Wenn Sie vorübergehend über das Normalmaß hinaus auf Hilfe angewiesen sind, betreuen wir Sie mehrfach täglich und übernehmen auch Nachtwachen. Es wird darauf geachtet, dass möglichst immer die gleiche Pflegekraft als Bezugsperson für Sie da ist.
Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung.